Informationen

Als Berufsbetreuer unterstütze ich Menschen, die wegen einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung, oder einer damit zusammenhängenden Suchterkrankung, ihre Angelegenheiten kurz- oder längerfristig nicht mehr selbst regeln können. Diese Menschen brauchen z.B. Hilfe, um soziale, medizinische oder andere Einrichtungen aufzusuchen.

Die Betreuung wird vom Amtsgericht angeordnet. Das Gericht entscheidet auch über die Aufgabenkreise, die der Betreuer übernimmt.

Eine Betreuung kann auch nur vorübergehend eingerichtet werden. Dann bin ich "Managerin auf Zeit". 

Als gesetzliche Vertreterin nehme ich die Interessen der betreuten Menschen gegenüber Personen und Institutionen wahr, z.B. gegenüber Gerichten, Behörden, Banken, Vermietern, Heimen und Pflegeversicherungen. Ich führe Telefonate und Schriftverkehr mit Krankenkassen, Rentenversicherungen, Ärzten, Pflegediensten, Vermietern, Mietern, Sozialträgern uvm.. Zudem wähle ich passende Heime oder therapeutische Einrichtungen aus.

Im Mittelpunkt betreuerischen Handelns steht das Wohl und der Wille des Klienten. Grundsätzlich bespreche ich jede Entscheidung mit den Betreuten und treffe sie im Sinne des freien Willens der Betreuten. Wo möglich, unterstütze ich meine Klienten darin, ihre Selbständigkeit ganz oder zumindest teilweise wieder herzustellen.

Wenn von Seiten des Betreuten möglich, sprechen wir gemeinsam über Ziele und arbeiten daran, diese zu erreichen. Es gibt viele Betreuungsfälle, bei denen eine Betreuung nach Zielerreichung überflüssig wird. 

Viele Details über das Betreuungsrecht finden Sie hier: Betreuungsrecht Wikipedia

 

 


 

Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen