Was gehört nicht zu meinen Aufgaben?

Besuchsdienste, Pflege, hauswirtschaftlichen Versorgung und andere Dienstleistungen gehören nicht zu den Aufgaben und Pflichten des Rechtlichen Betreuers. Soweit vom Gericht mit dem entsprechenden Aufgabenkreis angeordnet, organisiere ich die notwendige Pflege oder Hilfe im Haushalt durch Dritte.

Rechtsberatung, wie sie ein Anwalt bietet, gehört nicht zu meinen Aufgaben.

Buchtipp:

Herz IV. Aus dem Alltag einer rechtlichen Betreuerin. Autorin: Renate Fischer. www.balance-verlag.de


 

Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen